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Spendenkonto
 
NKR e.V.
- Verein zur Förderung
des Norddeutschen Knochenmark- und Stammzellenspender-Register - *
| Nord LB Hannover |
| Kontonummer: |
520999 |
| BLZ: |
25050000 |
| Betreff: |
Lisa |
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Eingetragen im Vereinsregister Hannover
beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer: |
7764 |
| Tag
der Eintragung: |
01.10.2000 |
| Vorstand: |
Dr.
Marlene Robin-Winn |
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Prof.
Dr. Karl Weite |
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Prof.
Dr. Rainer Blasczyk |
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Die
Satzung des Vereins (als Zip zum Download, 950 KB) |
Kopie des Registereintrags |
Seite
1 |
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Seite
2 |
Seit
1996 konnte an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) dank
der Unterstützung einer Reihe von Bürgerinitiativen eine Datei
mit über 100.000 freiwilligen Stammzellenspendern aus Niedersachsen
und Bremen aufgebaut werden. Im Mai 2000 wurde diese inzwischen
fünft größte Datei Deutschlands in „Norddeutsches Knochenmark-
und Stammzellspender Register“ (NKR) umbenannt.
Norddeutsches
Knochenmarkspende-Register |
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Norddeutsches Knochenmark- und
StammzellspenderRegister (NKR)
Abteilung für Transfusionsmedizin
Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Strasse 1
D-30625 Hannover
Tel. 0511 532-6447
Fax 0511 532-6448
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"Alle
an der MHH erhobenen Daten werden in anonymer Form an das Zentrale
Knochenmarkspender Register Deutschland (ZKRD) in Ulm weitergeleitet,
wo sie weltweit bei einer Suche zur Verfügung stehen. Im Gegensatz
zu den bei der Stammzellspende selbst anfallenden Kosten stehen
für die Ersttypisierung zur Aufnahme in ein Register keine Mittel
aus der Krankenversicherung oder der öffentlichen Hand zur Verfügung.
Die anfallenden Laborkosten in Höhe von 50,- Euro müssen ausschließlich
aus Spendengeldern finanziert werden. Aus diesem Grund wurde
auch im Mai 2000 ein gemeinnütziger Verein zur Förderung
des Norddeutschen Knochenmark- und Stammzellspender Register
gegründet. Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, einerseits
Menschen zu motivieren, sich als Stammzellspender in das NKR
aufnehmen zu lassen um Leukämiepatienten eine Überlebenschance
zu ermöglichen, und andererseits die dazu notwendigen Spendengelder
einzuwerben."
[ Dr.med. Marlena Robin-Winn,
Vorsitzende NKR e.V. ]
eMail: nkr@mh-hannover.de
Tipps
zur Steuerbegünstigung
Voraussetzung
für eine Steuerminderung ist in der Regel eine Spendenbescheinigung
der betreffenden steuerbegünstigten Organisation. Bei Spenden bis
zu 100 DM reicht aber der Einzahlungsbeleg der Bank zur Vorlage beim
Finanzamt aus. !!!
Wichtig: Bei Spenden ab 100,- DM bitte unbedingt auch Ihre
Anschrift angeben, damit der NKR e.V. Ihnen Ihre
Spendenbescheinigung zusenden kann.
Spenderberatung
/
Tipps für Spender
http://www.dzi.de/spendber.htm
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